Zweitmeinung

Unabhängige Zweitmeinungen vor planbaren Operationen und Therapien können dazu beitragen, die Informationsqualität vor der Entscheidung für oder gegen eine medizinische Maßnahme zu verbessern. Dies führt nicht selten zu einer anderen Entscheidung und zur Unterlassung vermeidbarer Eingriffe. Durch die unabhängige Prüfung eines ärztlichen Erstbefundes können mögliche Fehler rechtzeitig korrigiert und Zweifel bezüglich Diagnose und Therapie ausgeräumt werden. Als Patient sind Sie damit umfassender informiert und in einer besseren Lage, die wichtigen Entscheidungen bezüglich Arzt- und Therapiewahl zu treffen.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben mittlerweile (seit 2015) einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Das Zweitmeinungsverfahren in der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte ist 2019 gestartet. Der Anspruch auf dieses Zweitmeinungsverfahren ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 verankert (§ 27b SGB V).

Seitdem besteht bei einigen Operationen im Vorfeld des Eingriffes die Pflicht auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinzuweisen und weitere Eingriffe werden in der Zukunft folgen. Bei folgenden Eingriffen sind laut der geltenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) der Hinweis auf die Zweitmeinungsmöglichkeit verbindlich:

  • Mandel-Operation (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Gebährmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Eingriffe an der Wirbelsäule

Die gesetzlich verankerte Zweitmeinung erfolgt hierbei über bei den Kassenärztlichen Vereinigungen registrierte Fachärzte vor Ort mündlich in einem weiteren Arzttermin. Jede Kassenärztliche Vereinigung muss hierzu entsprechende Listen führen, siehe zum Beispiel: https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/aerztliche-zweitmeinung

Doch viele Krankenkassen und Kostenträger haben auch Ihre eigenen Zweitmeinungs- und Beurteilungsverfahren, die zahlreiche zusätzliche Fachbereiche und Fragestellungen abdecken und nicht zuletzt auch von überall in Deutschland per Internet schriftlich auf Aktenlage oder Videoberatung oder aber auch beidem verfügbar sind. Siehe hierzu zum Beispiel: https://www.kkh.de/leistungen/aerztliche-zweitmeinung/hno-op oder https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/arzt-undkrankenhausbesuch/zweitmeinung-vor-operationen/wie-zweitmeinung-nutzen-2034794 oder https://mobilkrankenkasse.de/wissen-gesundheit/magazin/02-2017/vor-der-op-aerztliche-zweitmeinung-einholen.html oder https://www.sbk.org/beratung-leistungen/gesundheit-behandlung/zweitmeinung/zweitmeinung-beikrebserkrankung/ oder https://www.dak.de/dak/leistungen/orthopaedische-zweitmeinung-2238100.html#/

https://open.spotify.com/episode/0Lcmwr9F2QnQd8fBrAH7Pr?si=9324fef6af1949e3
Podcast-Episode von “Geheilt statt behandelt” zum Thema Zweitmeinung

Einige hilfreiche Links

Zahnmedizin: Medikompass, https://www.medikompass.de

Allgemeinmedizin: Medexo, https://medexo.com